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Marktmissbrauch

Marktmissbrauch umfasst Insiderhandel, unzulässige Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation zulasten fairer, transparenter Effektenmärkte.

Regeln zum Marktmissbrauch schützen das Vertrauen in Finanzmärkte, indem sie den Handel mit Insiderinformationen, deren unzulässige Weitergabe und manipulative Verhaltensweisen wie irreführende Aufträge, falsche Signale oder Preisverzerrungen verbieten. In der Schweiz wird Marktmissbrauch aufsichtsrechtlich, verwaltungsrechtlich und strafrechtlich erfasst; Handelsplätze stellen zusätzliche Regeln für kotierte Emittenten und Teilnehmer auf. Unternehmen benötigen Kontrollen zu Informationsbarrieren, Insiderlisten, Mitarbeitergeschäften und Transaktionsüberwachung. Grenzüberschreitender Handel kann zudem EU- oder andere ausländische Marktmissbrauchsregeln auslösen, besonders bei Instrumenten, die an mehreren Handelsplätzen gehandelt werden.