Ehevertrag
Ein Ehevertrag erlaubt Ehegatten, ihren Güterstand im Rahmen zwingender familienrechtlicher Grenzen zu wählen oder anzupassen.
Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehegatten oder künftigen Ehegatten über ihren Güterstand. In der Schweiz können damit anerkannte Güterstände gewählt oder angepasst werden, etwa Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, jeweils innerhalb gesetzlicher Schranken. Fragen zu Kindern, die Scheidung selbst oder zwingende eheliche Pflichten können nicht beliebig geregelt werden. Formvorschriften sind zentral, regelmässig mit öffentlicher Beurkundung. Ein sorgfältiger Ehevertrag klärt Eigentum, Schuldenhaftung und Folgen von Tod oder Scheidung, ohne Schutzvorschriften zu umgehen.