Familienwohnung
Die Familienwohnung ist die gemeinsame eheliche Wohnung und geniesst während Ehe, Trennung und Scheidung besonderen rechtlichen Schutz.
Im schweizerischen Familienrecht wird die Familienwohnung besonders geschützt, weil sie den Lebensmittelpunkt der Familie bildet. Ein Ehegatte kann während der Ehe Rechte an der Wohnung, etwa eine Kündigung des Mietvertrags oder eine Veräusserung, nicht frei ausüben, wenn dadurch die Nutzung durch den anderen Ehegatten betroffen ist. Bei Trennung oder Scheidung kann das Gericht die Benutzung vorläufig oder endgültig regeln. Entscheidend sind Eigentums- oder Mietverhältnisse, Kinderbelange, Zumutbarkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.