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Arzthaftung

Zivil- oder öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit für Behandlungsschäden, abhängig von Sorgfaltspflicht, Aufklärung, Kausalität und Schaden.

Arzthaftung entsteht, wenn Patientinnen oder Patienten durch Diagnose, Behandlung, Nachsorge oder ungenügende Aufklärung geschädigt werden. In der Schweiz hängt die Rechtsgrundlage vom Leistungserbringer ab: Private Ärztinnen, Ärzte und Kliniken werden häufig nach Vertrags- und Deliktsrecht beurteilt, öffentliche Spitäler nach kantonalem Staatshaftungsrecht. Zentral sind die Einhaltung des medizinischen Sorgfaltsstandards, eine wirksame Einwilligung nach genügender Aufklärung sowie Schaden und Kausalität. Gutachten spielen meist eine entscheidende Rolle. Ein ungünstiger Verlauf allein begründet keine Haftung.

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