Glossar / Gesundheits- und Medizinrecht

Ärztlicher Behandlungsfehler

Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine Fachperson oder Institution den anwendbaren Sorgfaltsstandard verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. In der Schweiz können Ansprüche je nach Trägerschaft und Situation vertraglich, ausservertraglich, staatshaftungsrechtlich oder strafrechtlich beurteilt werden. Betroffene müssen in der Regel Fehler, Schaden und Kausalität darlegen; Dokumentation und Gutachten sind häufig entscheidend. Nicht jedes unerwünschte Ergebnis ist ein Fehler, da Behandlungen anerkannte Risiken tragen. Wichtig sind auch Aufklärungsfehler, Spitalorganisation, Verjährung, Versicherungsdeckung und berufsrechtliche Verfahren.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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