Berufsausübungsbewilligung für Medizinalpersonen
In der Schweiz setzt die selbständige Ausübung reglementierter Medizinalberufe in der Regel anerkannte Qualifikationen und eine kantonale Bewilligung voraus. Der Rahmen verbindet bundesrechtliche Vorgaben zu universitären Medizinalberufen und Berufspflichten mit der kantonalen Zuständigkeit für Bewilligung und Aufsicht. Erforderlich sein können Diplome, Weiterbildungstitel, Sprachkenntnisse, Vertrauenswürdigkeit, Versicherung und Fortbildung. Ausländische Qualifikationen müssen häufig formell anerkannt werden, bevor eine Bewilligung erteilt wird. Die Bewilligung kann bei schweren Pflichtverletzungen, Risiken für die öffentliche Gesundheit oder Wegfall der Voraussetzungen beschränkt, sistiert oder entzogen werden.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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