Glossar / Gesundheits- und Medizinrecht

Ärztliche Schweigepflicht

Die ärztliche Schweigepflicht ist in der Schweiz eine zentrale Berufs- und strafrechtliche Pflicht für Ärztinnen, Ärzte und viele Gesundheitsfachpersonen samt Hilfspersonal. Sie umfasst Diagnosen, Behandlungen, persönliche Verhältnisse und bereits die Tatsache einer Behandlung. Eine Offenlegung ist grundsätzlich nur mit Einwilligung, aufgrund gesetzlicher Meldepflicht oder nach behördlicher Entbindung zulässig. Die Pflicht gilt nach Behandlungsende und Tod weiter. Sie sichert Vertrauen, steht aber in Spannung zu Kindesschutz, öffentlicher Gesundheit, Versicherungen und Verfahren.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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