Glossar / Handels- und Gesellschaftsrecht

Fusionen und Übernahmen

Fusionen und Übernahmen (M&A) umfassen Aktienkäufe, Asset Deals, gesetzliche Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Joint Ventures und öffentliche Übernahmen. In der Schweiz spielen gesellschaftsrechtliche Beschlüsse, Due Diligence, vertragliche Risikoverteilung, arbeits- und steuerrechtliche Fragen sowie teilweise Fusionskontrolle oder Finanzmarktrecht eine Rolle. Bei kotierten Gesellschaften kommen Offenlegung, Gleichbehandlung und Übernahmerecht hinzu. Die Praxis ist stark vertraglich geprägt, wird aber durch Gesellschafts-, Rechnungslegungs-, Insolvenz-, Wettbewerbs- und Aufsichtsrecht begrenzt.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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