Mindestlohngesetze
Mindestlohngesetze legen verbindliche Lohnuntergrenzen fest, national, kantonal oder über allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge.
Die Schweiz kennt keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmenden. Lohnuntergrenzen können sich aus kantonalen Mindestlohngesetzen, Gesamtarbeitsverträgen, Normalarbeitsverträgen für bestimmte Branchen oder allgemeinverbindlich erklärten Vereinbarungen ergeben. Geltungsbereich, Höhe und Durchsetzung unterscheiden sich je nach Kanton, Beruf und Branche. Arbeitgeber müssen zudem Vorschriften zu Lohngleichheit, Arbeitszeit und missbräuchlicher Unterbietung beachten. Im Vergleich ist der Schweizer Mindestlohnschutz fragmentiert und verbindet staatliche Regulierung mit sozialpartnerschaftlicher Aushandlung.