Lexipedia

Minderjährigkeit

Minderjährigkeit bezeichnet den Status einer Person vor Erreichen der Volljährigkeit mit beschränkter Handlungsfähigkeit und besonderem Schutz.

Im schweizerischen Privatrecht ist minderjährig, wer das Volljährigkeitsalter, in der Regel 18 Jahre, noch nicht erreicht hat. Minderjährige sind rechtsfähig, können also Träger von Rechten und Pflichten sein, sind aber in ihrer Handlungsfähigkeit begrenzt. Entscheidend sind insbesondere Urteilsfähigkeit, Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, höchstpersönliche Rechte und alltägliche Geschäfte. Die Regeln verbinden Schutz mit zunehmender Selbstbestimmung, etwa im Familienrecht, Vertragsrecht, Gesundheitswesen und Datenschutz.