Minderjährigkeit
Im schweizerischen Privatrecht ist minderjährig, wer das Volljährigkeitsalter, in der Regel 18 Jahre, noch nicht erreicht hat. Minderjährige sind rechtsfähig, können also Träger von Rechten und Pflichten sein, sind aber in ihrer Handlungsfähigkeit begrenzt. Entscheidend sind insbesondere Urteilsfähigkeit, Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, höchstpersönliche Rechte und alltägliche Geschäfte. Die Regeln verbinden Schutz mit zunehmender Selbstbestimmung, etwa im Familienrecht, Vertragsrecht, Gesundheitswesen und Datenschutz.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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