Minderheitenschutz der Aktionäre
Der Minderheitenschutz verbindet das Mehrheitsprinzip mit Schranken gegen Unterdrückung, Interessenkonflikte und ungerechtfertigte Verwässerung. In der Schweiz betrifft er insbesondere Auskunfts- und Einsichtsrechte, Einberufungs- und Traktandierungsrechte, Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen, Sonderuntersuchungen, Verantwortlichkeitsklagen sowie bei kotierten Gesellschaften Offenlegungs- und Übernahmeregeln. Schwellenwerte und Rechtsfolgen hängen von Rechtsform und Kotierung ab. Im Rechtsvergleich bestehen ähnliche Instrumente, jedoch mit unterschiedlicher gerichtlicher Eingriffstiefe.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.