Minderheitenschutz der Aktionäre
Regeln und Rechtsbehelfe, die Aktionäre mit geringer Stimmkraft vor Missbrauch durch Mehrheiten oder Gesellschaftsorgane schützen.
Der Minderheitenschutz verbindet das Mehrheitsprinzip mit Schranken gegen Unterdrückung, Interessenkonflikte und ungerechtfertigte Verwässerung. In der Schweiz betrifft er insbesondere Auskunfts- und Einsichtsrechte, Einberufungs- und Traktandierungsrechte, Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen, Sonderuntersuchungen, Verantwortlichkeitsklagen sowie bei kotierten Gesellschaften Offenlegungs- und Übernahmeregeln. Schwellenwerte und Rechtsfolgen hängen von Rechtsform und Kotierung ab. Im Rechtsvergleich bestehen ähnliche Instrumente, jedoch mit unterschiedlicher gerichtlicher Eingriffstiefe.