Glossar / Rechtsvergleichung und Rechtstheorie

Gemischte Rechtssysteme

Ein gemischtes Rechtssystem übernimmt Institutionen, Rechtsquellen und Methoden aus mehr als einer Rechtstradition. Häufige Beispiele verbinden kontinentale Kodifikation mit Präjudizien des Common Law oder staatliches Gesetzesrecht mit Gewohnheits- oder religiösem Recht. Solche Mischungen entstehen etwa durch Kolonialgeschichte, Föderalismus, Rechtsrezeption oder verfassungsrechtliche Kompromisse. Für die Schweiz ist der Begriff vor allem rechtsvergleichend bedeutsam: Sie gehört zur kontinentaleuropäischen Rechtstradition, weist aber föderale und mehrsprachige Besonderheiten auf.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.