Glossar / Steuerrecht

Geldwerter Vorteil

In der schweizerischen Steuerpraxis liegt ein geldwerter Vorteil vor, wenn ein Aktionär, eine nahestehende Person, ein Arbeitnehmer oder ein anderer Empfänger einen Vorteil erhält, den ein unabhängiger Dritter zu gleichen Bedingungen nicht erhalten hätte. Beispiele sind überhöhte Löhne, zinsgünstige Darlehen, privat veranlasste Gesellschaftsaufwendungen oder Vermögensübertragungen zu nicht marktkonformen Preisen. Bei Gesellschaften können solche Vorteile als verdeckte Gewinnausschüttungen aufgerechnet werden; beim Empfänger können sie steuerbares Einkommen oder Verrechnungssteuerfolgen auslösen. Entscheidend ist der Abstand zwischen vereinbarten Bedingungen und Marktwert.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.