Geldstrafe
Die schweizerische Geldstrafe wird in Tagessätzen ausgesprochen. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach Schwere der Tat und Verschulden; die Höhe des einzelnen Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der verurteilten Person. Sie kommt vor allem bei weniger schweren Delikten in Betracht und kann je nach gesetzlichen Voraussetzungen und Prognose bedingt oder unbedingt ausgesprochen werden. Sie unterscheidet sich von der Busse, die typischerweise bei Übertretungen verwendet wird. Nichtbezahlung kann Vollstreckungsmassnahmen oder Ersatzfolgen auslösen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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