Glossar / Bau- und Planungsrecht

Denkmalschutz

Der Denkmalschutz bewahrt kulturelles Erbe durch Erfassung, Unterschutzstellung und Regulierung bedeutender Gebäude, Ensembles, archäologischer Reste oder Objekte. In der Schweiz sind vor allem Kantone und Gemeinden zuständig; Bundesinteressen können bei Objekten von nationaler Bedeutung oder bundesnahen Projekten hinzutreten. Der Schutz kann Abbruch, Umbau, Materialien, Erscheinungsbild und Umgebung beschränken und im Baubewilligungsverfahren fachliche Beurteilungen verlangen. Eigentümer können Unterhaltspflichten treffen, erhalten aber teils Beratung oder Beiträge. Entscheide müssen Denkmalwert, Eigentumsrechte, Nutzbarkeit, Sicherheit und andere öffentliche Interessen abwägen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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