Urheberpersönlichkeitsrechte
Urheberpersönlichkeitsrechte schützen die persönliche Beziehung der Autorin zum Werk, etwa Namensnennung und Schutz vor entstellender Nutzung.
Urheberpersönlichkeitsrechte sind persönliche Rechte der Urheberin und bestehen neben den wirtschaftlichen Verwertungsrechten. Dazu gehören typischerweise das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, der Entscheid über die Erstveröffentlichung und der Schutz gegen Änderungen oder Nutzungen, welche Persönlichkeitsinteressen verletzen. Das Schweizer Urheberrecht misst diesen persönlichen Aspekten grosses Gewicht bei; sie sind nicht wie gewöhnliche Vermögensrechte frei übertragbar. Vertragliche Einwilligungen oder Verzichtserklärungen können Bedeutung haben, sind aber durch Persönlichkeitsschutz und Auslegung begrenzt. Wichtig sind sie etwa bei Verlagen, Architektur, Fotografie, Film, Software und Auftragswerken.