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Urheberpersönlichkeitsrechte in der Kunst

Urheberpersönlichkeitsrechte schützen die persönliche Beziehung der Künstlerin oder des Künstlers zum Werk, insbesondere Namensnennung und Werkintegrität.

Urheberpersönlichkeitsrechte in der Kunst schützen ideelle Interessen der Urheberperson, vor allem Anerkennung der Urheberschaft und Schutz vor Entstellungen oder Nutzungen, die Werk oder Persönlichkeit beeinträchtigen. Nach schweizerischem Urheberrecht sind sie von wirtschaftlichen Verwertungsrechten zu unterscheiden und bleiben auch nach Verkauf des körperlichen Kunstwerks bedeutsam. Sie betreffen Restaurierung, Veränderung, Zerstörung, Ausstellung, Katalogisierung und digitale Reproduktion. In Konflikten sind Künstlerrechte mit Eigentum, vertraglicher Zustimmung, konservatorischen Erfordernissen und Meinungsfreiheit abzuwägen. Verzichts- und Zustimmungsklauseln verdienen besondere Prüfung.