Glossar / Sachen- und Grundstückrecht (Fortgeschritten)

Schuldbrief

Der Schuldbrief ist ein schweizerisches Grundpfandrecht an einem Grundstück. Er verbindet eine persönliche Forderung mit einer dinglichen Haftung des belasteten Grundstücks und dient in der Praxis häufig der Sicherung von Bankkrediten. Er entsteht durch Eintragung im Grundbuch und besteht entweder als Registerschuldbrief oder, soweit noch vorhanden beziehungsweise ausgestellt, als Papierschuldbrief. Übertragung und Verwertung folgen besonderen sachenrechtlichen Regeln und unterscheiden sich von der gewöhnlichen Grundpfandverschreibung.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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