Motorfahrzeughaftpflicht
Haftung von Haltern und Benützern für Schäden aus dem Betrieb eines Motorfahrzeugs, häufig nach besonderen Kausalhaftungsregeln.
Im Schweizer Recht ist die Motorfahrzeughaftpflicht eine besondere ausservertragliche Haftung für die Gefahren des Strassenverkehrs. Der Halter kann für Personen- und Sachschäden aus dem Betrieb des Fahrzeugs auch ohne eigenes Verschulden haften, wobei gesetzliche Entlastungsgründe und eine Herabsetzung wegen Mitverschuldens möglich sind. Die Haftpflichtversicherung ist zentral, weil sie für viele Fahrzeuge obligatorisch ist. Verschulden bleibt namentlich für Rückgriff, Selbstverschulden und Ansprüche zwischen Beteiligten bedeutsam.