Gemeindeautonomie
In der Schweiz sind Gemeinden nicht souverän wie Kantone, können aber im Rahmen des kantonalen Rechts verfassungsrechtlich geschützte Autonomie geniessen. Diese kann je nach Kanton Organisation, Raumplanung, öffentliche Dienstleistungen, Steuern, Schulen oder weitere Aufgaben betreffen. Geschützt wird ein echter kommunaler Entscheidungsspielraum gegen unzulässige Eingriffe kantonaler Behörden; zulässig bleibt die Aufsicht über Rechtmässigkeit und, wo vorgesehen, auch Zweckmässigkeit. Da die Gemeindekompetenzen kantonal stark variieren, bestimmt sich der Inhalt der Autonomie nach dem jeweiligen kantonalen Recht.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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