Glossar / Kulturgüter- und Kunstrecht

Museumsrecht

Museumsrecht ist kein einheitliches Gesetzbuch, sondern ein Zusammenspiel öffentlich-rechtlicher, privatrechtlicher und berufsethischer Regeln. In der Schweiz können Museen staatliche Einrichtungen, Stiftungen oder private Träger sein; entsprechend unterscheiden sich Governance, Finanzierung und Kontrolle. Typische Fragen betreffen Sorgfalt beim Erwerb, Leihverträge, Risiko- und Versicherungsfragen bei Ausstellungen, Sammlungspflege, Deakzession, menschliche Überreste, Urheberrecht, Datenschutz und Arbeitsrecht. Ethische Standards zu Provenienz, Restitution, Interessenkonflikten und Transparenz gehen oft über das rechtliche Minimum hinaus.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.