Museumsrecht
Museumsrecht regelt Trägerschaft, Sammlungen, Erwerb, Leihgaben, Deakzession, Erhaltung, Zugang, Urheberrecht und Kulturgüter-Compliance.
Museumsrecht ist kein einheitliches Gesetzbuch, sondern ein Zusammenspiel öffentlich-rechtlicher, privatrechtlicher und berufsethischer Regeln. In der Schweiz können Museen staatliche Einrichtungen, Stiftungen oder private Träger sein; entsprechend unterscheiden sich Governance, Finanzierung und Kontrolle. Typische Fragen betreffen Sorgfalt beim Erwerb, Leihverträge, Risiko- und Versicherungsfragen bei Ausstellungen, Sammlungspflege, Deakzession, menschliche Überreste, Urheberrecht, Datenschutz und Arbeitsrecht. Ethische Standards zu Provenienz, Restitution, Interessenkonflikten und Transparenz gehen oft über das rechtliche Minimum hinaus.