Glossar / Völkerrecht

Internationale Rechtshilfe

Internationale Rechtshilfe ermöglicht Behörden eines Staates, Verfahren in einem anderen Staat zu unterstützen, besonders in Strafsachen, aber auch in Zivil- und Verwaltungskontexten. Die Schweiz behandelt Ersuchen nach Staatsverträgen und innerstaatlichem Recht; dabei gelten Schranken wie Souveränität, Verfahrensrechte, Spezialität, Verhältnismässigkeit und Grundrechte. Rechtshilfe kann Zeugeneinvernahmen, Aktenübermittlung, Vermögenssperren oder Zustellungen umfassen. Weil Bank-, Gesellschafts- und digitale Daten betroffen sein können, werden Ersuchen sorgfältig geprüft und können anfechtbar sein.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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