Internationale Rechtshilfe
Internationale Rechtshilfe ist die Zusammenarbeit von Staaten bei Beweiserhebung, Zustellungen oder Vollzugsmassnahmen für Verfahren.
Internationale Rechtshilfe ermöglicht Behörden eines Staates, Verfahren in einem anderen Staat zu unterstützen, besonders in Strafsachen, aber auch in Zivil- und Verwaltungskontexten. Die Schweiz behandelt Ersuchen nach Staatsverträgen und innerstaatlichem Recht; dabei gelten Schranken wie Souveränität, Verfahrensrechte, Spezialität, Verhältnismässigkeit und Grundrechte. Rechtshilfe kann Zeugeneinvernahmen, Aktenübermittlung, Vermögenssperren oder Zustellungen umfassen. Weil Bank-, Gesellschafts- und digitale Daten betroffen sein können, werden Ersuchen sorgfältig geprüft und können anfechtbar sein.