Glossar / Allgemeine Begriffe des Zivilrechts

Namensrecht

Das Namensrecht ist Teil des Persönlichkeitsschutzes und betrifft die rechtliche Identifikation einer Person. In der Schweiz schützt es das Recht, einen Namen zu führen, ihn im Rechts- und Sozialverkehr zu verwenden und sich gegen Anmassung, Verwechslung oder ungerechtfertigte Beeinträchtigung zu wehren. Zugleich gelten zivilstandsrechtliche Regeln, etwa bei Geburt, Ehe, Partnerschaft, Scheidung, Adoption und behördlicher Namensänderung. Abgewogen werden Identitätsstabilität, Privatautonomie, familiäre Bindungen und die Verlässlichkeit öffentlicher Register.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.