Glossar / Ausservertragliches Haftpflichtrecht

Natürliche Kausalität

Natürliche Kausalität bezeichnet den tatsächlichen Zusammenhang zwischen Verhalten und Schaden. Im schweizerischen Recht wird gefragt, ob der Schaden ohne das Verhalten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht oder nicht in derselben Weise eingetreten wäre. Häufig dient die Conditio-sine-qua-non-Überlegung als Ausgangspunkt, angepasst bei Unterlassungen und mehreren Ursachen. Sie ist eine Tatfrage und von der adäquaten Kausalität zu unterscheiden, die die Haftung rechtlich begrenzt.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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