Glossar / Rechtsvergleichung und Rechtstheorie

Naturrechtslehre

Die Naturrechtslehre versteht Recht nicht bloss als institutionell durchgesetzte Anordnung. Sie fragt, ob Rechtsnormen an Vernunft, Gerechtigkeit, Menschenwürde oder grundlegenden Gütern teilhaben. Manche Varianten sehen extreme Ungerechtigkeit als Hindernis rechtlicher Geltung; andere halten unmoralische Regeln zwar für Recht, aber ohne volle moralische Autorität. In der Schweiz spielt naturrechtliches Denken bei Grundrechten, verfassungsrechtlichen Schranken, Menschenwürde und dem Verhältnis von demokratischem Entscheid zu übergeordneten Prinzipien eine Rolle, besonders bei auslegungsbedürftigen Normen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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