Glossar / Strafrecht

Ne bis in idem

Ne bis in idem schützt Rechtssicherheit und persönliche Freiheit, indem erneute Strafverfahren oder Sanktionen wegen derselben Tatsachen nach einem rechtskräftigen Freispruch, einer Verurteilung oder einem vergleichbaren Entscheid ausgeschlossen werden. In der Schweiz ist der Grundsatz im Strafprozess und beim Zusammentreffen strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Sanktionen bedeutsam. Entscheidend ist, ob Person, Sachverhalt und geschütztes Rechtsgut hinreichend identisch sind und ob der frühere Entscheid endgültig war.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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