Ne bis in idem
Grundsatz, wonach eine Person nach einem rechtskräftigen Entscheid wegen derselben Sache nicht nochmals verfolgt oder bestraft werden soll.
Ne bis in idem schützt Rechtssicherheit und persönliche Freiheit, indem erneute Strafverfahren oder Sanktionen wegen derselben Tatsachen nach einem rechtskräftigen Freispruch, einer Verurteilung oder einem vergleichbaren Entscheid ausgeschlossen werden. In der Schweiz ist der Grundsatz im Strafprozess und beim Zusammentreffen strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Sanktionen bedeutsam. Entscheidend ist, ob Person, Sachverhalt und geschütztes Rechtsgut hinreichend identisch sind und ob der frühere Entscheid endgültig war.