Verwandte Schutzrechte
Verwandte Schutzrechte schützen Leistungen, die kulturelle Inhalte vermitteln oder ermöglichen, ohne zwingend selbst ein urheberrechtliches Werk zu schaffen. Im schweizerischen Recht betreffen sie insbesondere ausübende Künstlerinnen und Künstler, Hersteller von Ton- und Tonbildträgern, Sendeunternehmen sowie je nach Konstellation bestimmte Fotografien oder Ausgaben. Sie gewähren Befugnisse gegen Nutzungen wie Aufnahme, Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung oder Zugänglichmachung, innerhalb gesetzlicher Schranken und Schutzfristen. Sie bestehen neben dem Urheberrecht: Für die Nutzung einer Musikaufnahme können Rechte von Komponist, Textautorin, Interpret und Produzent erforderlich sein.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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