Nachbarrecht
Das Nachbarrecht regelt die gegenseitigen Schranken, die Grundeigentümern wegen der räumlichen Nähe ihrer Grundstücke auferlegt sind. In der Schweiz verbindet es bundesrechtliche privatrechtliche Grundsätze mit kantonalen und kommunalen Vorschriften, etwa zu Abständen, Bauten, Pflanzen, Wegen, Entwässerung und Ortsgebrauch. Leitgedanke ist ein angemessener Interessenausgleich: Eigentümer dürfen ihr Grundstück nutzen, aber Nachbargrundstücke nicht rechtswidrig beeinträchtigen. Rechtsfolgen können Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz oder Duldungspflichten bei geringfügigen oder gerechtfertigten Einwirkungen sein.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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