Glossar / Umweltrecht

Lärmbekämpfung

Das Lärmschutzrecht schützt Menschen vor übermässiger Belastung, ohne notwendige Infrastruktur und wirtschaftliche Tätigkeit auszuschliessen. In der Schweiz stützt es sich auf Vorsorge an der Quelle, planerische Koordination, Emissionsbegrenzungen, Belastungsgrenzwerte und nötigenfalls Sanierung bestehender Anlagen. Typische Quellen sind Strassen, Eisenbahnen, Flughäfen, Industrieanlagen, Schiessanlagen, Nachtlokale und Baustellen. Massnahmen reichen von leiser Technik und Betriebsbeschränkungen über Lärmschutzwände, Schallschutzfenster, Zonierung bis zu Verkehrslenkung. Streitpunkte sind Messmethoden, empfindliche Nutzungen, Verhältnismässigkeit und Kostentragung.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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