Lärmschutz
Lärmschutz bezweckt, schädlichen oder störenden Schall bei Planung, Bewilligung und Betrieb von Anlagen zu vermeiden oder zu vermindern. In der Schweiz prägen Bundesumweltrecht und technische Belastungsgrenzwerte den Bereich; Kantone und Gemeinden vollziehen und berücksichtigen ihn in der Raumplanung. Betroffen sind Strassen, Bahnen, Flughäfen, Industrie, Gastgewerbe, Baustellen und Wohnungen in lärmbelasteten Gebieten. Behörden können Massnahmen an der Quelle, Betriebsbeschränkungen, Lärmschutzwände, Fassadenschutz oder planerische Lösungen verlangen. Bei Bauprojekten können Grenzwerte und Lärmempfindlichkeitsstufen über die Zulässigkeit empfindlicher Nutzungen entscheiden.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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