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Nichtbauzone

Gebiet ausserhalb der Bauzonen, in dem Bauten grundsätzlich beschränkt und nur bei raumplanungsrechtlicher Rechtfertigung zulässig sind.

Eine Nichtbauzone umfasst Land, das nicht der ordentlichen Siedlungsentwicklung zugewiesen ist, etwa Landwirtschafts-, Schutz-, Wald- oder andere Spezialzonen. In der Schweiz ist Bauen ausserhalb der Bauzonen streng geregelt, um Kulturland, Landschaft, Natur und geordnete Raumplanung zu schützen. Neue Bauten sind grundsätzlich nur zulässig, wenn sie standortgebunden sind, einem landwirtschaftlichen oder anderen gesetzlich anerkannten Zweck dienen oder unter eine Ausnahme fallen. Kantonale und bundesrechtliche Anforderungen greifen oft ineinander; mehrere Bewilligungen können nötig sein. Rechtmässig bestehende Bauten geniessen begrenzte Möglichkeiten für Unterhalt, Änderung oder Umnutzung. Konflikte betreffen häufig Ferienhäuser, Umnutzungen, Landwirtschaftsbauten und Landschaftsschutz.