Diskriminierungsverbot
Das Diskriminierungsverbot schützt Personen und Gruppen vor Ungleichbehandlungen wegen Merkmalen wie Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, Religion, Behinderung, sozialer Stellung oder ähnlichen Gründen. Im schweizerischen Verfassungsrecht ist es mit der Rechtsgleichheit verbunden und wird durch besondere gesetzliche Schutzmechanismen und Praxis konkretisiert. Nicht jede Unterscheidung ist diskriminierend; Behörden dürfen differenzieren, wenn sachliche Gründe bestehen und die Massnahme verhältnismässig ist. Vergleichend ist das Prinzip wichtig im europäischen Menschenrechtsschutz, im Arbeitsrecht, beim Zugang zu Leistungen, in Bildung und Migration.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.