Non-refoulement
Non-refoulement ist ein Kernprinzip des Flüchtlings- und Menschenrechtsrechts. Es verbietet Wegweisung, Auslieferung, Ausschaffung oder Zurückweisung an der Grenze, wenn ein reales Risiko von Verfolgung, Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder bestimmten anderen schweren Schäden besteht. Der Schutz hängt von der jeweiligen Rechtsquelle ab; gewisse Formen, insbesondere bei Folter und Misshandlung, gelten absolut. In der Schweiz müssen Behörden vorhersehbare Risiken individuell prüfen, bevor eine Entfernung vollzogen wird, und erforderliche wirksame Rechtsmittel gewährleisten.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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