Glossar / Arbeitsrecht

Normalarbeitsvertrag

In der Schweiz ist ein Normalarbeitsvertrag kein einzelner Arbeitsvertrag, sondern ein von der öffentlichen Hand erlassenes Regelwerk für bestimmte Branchen oder Berufe. Er kann Arbeitszeit, Ferien, Kündigungsfristen und, soweit vorgesehen, Mindestlöhne regeln. Manche Bestimmungen gelten nur, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren; andere können zwingend sein, insbesondere zur Bekämpfung von Lohndumping. Normalarbeitsverträge sind besonders bedeutsam in Bereichen mit schwacher kollektivvertraglicher Abdeckung oder besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmenden.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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