Notarielle Urkunden
In der Schweiz ist das Notariatswesen vorwiegend kantonal geregelt, weshalb Organisation und Zuständigkeiten je nach Kanton variieren. Notarielle Handlungen umfassen Beglaubigungen von Unterschriften, öffentliche Urkunden, Kopiebeglaubigungen, Gesellschaftsgründungen, Grundstückgeschäfte, Eheverträge, Testamente oder formbedürftige Erklärungen. Die Notarin prüft Identität, Handlungsfähigkeit und Formvorschriften, nimmt Erklärungen auf und schafft erhöhte Beweissicherheit. Manche Rechtsgeschäfte sind ohne vorgeschriebene öffentliche Beurkundung ungültig. Für die Verwendung im Ausland können Legalisation oder Apostille nötig sein.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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