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Novation

Aufhebung einer bestehenden Forderung durch Begründung einer neuen Verpflichtung, meist nur bei klarem Ersetzungswillen.

Novation ersetzt eine bestehende Verpflichtung durch eine neue und lässt die alte Schuld erlöschen. Im schweizerischen Recht wird sie nicht leichthin angenommen; erforderlich ist ein klarer Wille, die frühere Schuld zu ersetzen, nicht bloss ihre Bedingungen zu ändern, Zahlungsfristen neu festzulegen oder einen Saldo anzuerkennen. Novation kann Sicherheiten, Verjährung, Einreden und Nebenrechte beeinflussen. Sie ist von Abtretung, Schuldübernahme, Vertragsänderung, Vergleich und Refinanzierung zu unterscheiden, bei denen die ursprüngliche Rechtsbeziehung oft teilweise fortbesteht.