Neuheit
Neuheit bedeutet, dass eine Erfindung oder ein Design vor dem massgeblichen Anmelde- oder Prioritätstag nicht öffentlich zugänglich war.
Neuheit ist eine Voraussetzung im Patentrecht und in weiteren Immaterialgüterrechten wie dem Designschutz. Bei Patenten darf die beanspruchte Erfindung nicht zum Stand der Technik gehören, also vor dem Anmelde- oder Prioritätstag irgendwo öffentlich zugänglich gemacht worden sein, sei es durch Veröffentlichung, Benutzung, Verkauf oder sonstige Offenbarung. Die Prüfung ist streng: Eine einzelne Vorveröffentlichung mit allen beanspruchten Merkmalen kann die Neuheit zerstören. In der Schweiz wie in der europäischen Praxis ist Vertraulichkeit vor der Anmeldung daher entscheidend.