Kernenergierecht
Das Kernenergierecht regelt als spezialisiertes Gebiet Bewilligung, Bau, Betrieb, Änderung und Stilllegung von Kernanlagen. Es umfasst Sicherheitsanforderungen, Strahlenschutz, Notfallvorsorge, physische Sicherung, Safeguards, radioaktive Abfälle und finanzielle Vorsorge für Stilllegung und Entsorgung. In der Schweiz untersteht die Kernenergie der Bundesaufsicht und strengen öffentlich-rechtlichen Kontrollen; langfristige Entsorgung und Stilllegung bleiben zentrale Pflichten. Die Haftung für nukleare Schäden folgt besonderen Regeln und unterscheidet sich vom allgemeinen Deliktsrecht. Vergleichend relevant sind Ausstiegspolitiken, Laufzeitfragen, internationale Sicherheitsstandards und grenzüberschreitende Konsultation bei grenznahen Anlagen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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