Glossar / Strafrecht

Nulla poena sine lege

Nulla poena sine lege bedeutet, dass keine Strafe ohne gesetzliche Grundlage verhängt werden darf. Im schweizerischen Strafrecht konkretisiert der Grundsatz die Legalität: Straftatbestände und Sanktionen müssen hinreichend bestimmt im Gesetz vorgesehen sein, und rückwirkende Strafbarkeit zulasten der beschuldigten Person ist ausgeschlossen. Der Grundsatz begrenzt auch Analogie und Auslegung, soweit sie Strafbarkeit ausweiten würden. Er schützt demokratische Gesetzgebung, Vorhersehbarkeit und vor willkürlicher Strafgewalt.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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