Glossar / Verwaltungsverfahren

Einspracheverfahren

Das Einspracheverfahren ist in der Schweiz ein vorgelagertes Rechtsmittel, das in bestimmten Sachbereichen und Kantonen vorgesehen ist. Die betroffene Person erhebt Einsprache gegen eine Verfügung, häufig bei der verfügenden Behörde oder bei einer ausdrücklich bezeichneten Stelle. Zweck ist, eine erneute Prüfung zu ermöglichen, Fehler zu korrigieren und Streitpunkte vor einer Beschwerde zu klären. Fristen, Form, aufschiebende Wirkung und Prüfungsumfang ergeben sich aus dem anwendbaren Gesetz. Der Einspracheentscheid ist regelmässig der weiter anfechtbare Entscheid.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.