Lexipedia

Einspracheverfahren

Das Einspracheverfahren erlaubt Betroffenen, eine Verfügung vor derselben oder einer bezeichneten Behörde anzufechten, bevor weitere Rechtsmittel folgen.

Das Einspracheverfahren ist in der Schweiz ein vorgelagertes Rechtsmittel, das in bestimmten Sachbereichen und Kantonen vorgesehen ist. Die betroffene Person erhebt Einsprache gegen eine Verfügung, häufig bei der verfügenden Behörde oder bei einer ausdrücklich bezeichneten Stelle. Zweck ist, eine erneute Prüfung zu ermöglichen, Fehler zu korrigieren und Streitpunkte vor einer Beschwerde zu klären. Fristen, Form, aufschiebende Wirkung und Prüfungsumfang ergeben sich aus dem anwendbaren Gesetz. Der Einspracheentscheid ist regelmässig der weiter anfechtbare Entscheid.