Glossar / Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Rechtsvorschlag

Der Rechtsvorschlag ist die einfache Erklärung des Schuldners, dass er die Forderung oder die Betreibung bestreitet. In der Schweiz muss er in der Regel nicht begründet werden und kann innert der massgebenden Frist mündlich oder schriftlich gegenüber dem Betreibungsamt erfolgen. Der Rechtsvorschlag hindert den Gläubiger daran, die Betreibung fortzusetzen. Zur Weiterführung muss der Gläubiger ihn durch ordentlichen Prozess, provisorische Rechtsöffnung aufgrund einer Schuldanerkennung oder definitive Rechtsöffnung aufgrund eines vollstreckbaren Entscheids oder gleichwertigen Titels beseitigen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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