Glossar / Arbeitsrecht

Berufskrankheit

In der Schweiz werden bestimmte Krankheiten den Berufsunfällen gleichgestellt, wenn sie durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht werden. Andere Erkrankungen können anerkannt werden, wenn die Arbeit nach den anwendbaren Versicherungsregeln überwiegend ursächlich ist. Die Anerkennung ist wichtig für Heilkosten, Taggelder, Renten, Prävention und Arbeitgeberpflichten. Der Nachweis kann schwierig sein, besonders bei schleichenden Einwirkungen durch Chemikalien, Lärm, repetitive Belastungen oder psychosoziale Faktoren. Arbeitgeber müssen Risiken beurteilen und geeignete Gesundheitsschutzmassnahmen treffen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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