Glossar / Sozialversicherungsrecht

Berufliche Vorsorge

Die schweizerische berufliche Vorsorge, im obligatorischen Teil oft BVG genannt, knüpft an die Erwerbstätigkeit an und wird von Vorsorgeeinrichtungen durchgeführt. Zusammen mit der ersten Säule soll sie die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung angemessen ermöglichen. Versicherungspflicht, versicherter Lohn, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, Freizügigkeitsleistungen und Leistungsniveau ergeben sich aus gesetzlichen Mindestvorgaben und dem Reglement der Kasse. Leistungen betreffen Alter, Invalidität und Hinterlassene. Stellenwechsel, Scheidung, Wohneigentumsförderung und Wegzug ins Ausland haben besondere Folgen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.