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Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge bildet die zweite Säule und ergänzt die erste Säule bei Alter, Invalidität und Tod.

Die schweizerische berufliche Vorsorge, im obligatorischen Teil oft BVG genannt, knüpft an die Erwerbstätigkeit an und wird von Vorsorgeeinrichtungen durchgeführt. Zusammen mit der ersten Säule soll sie die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung angemessen ermöglichen. Versicherungspflicht, versicherter Lohn, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, Freizügigkeitsleistungen und Leistungsniveau ergeben sich aus gesetzlichen Mindestvorgaben und dem Reglement der Kasse. Leistungen betreffen Alter, Invalidität und Hinterlassene. Stellenwechsel, Scheidung, Wohneigentumsförderung und Wegzug ins Ausland haben besondere Folgen.

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