Antrag
Ein Antrag ist eine Erklärung oder ein Verhalten, aus dem sich der Wille ergibt, bei Zustimmung der Gegenseite einen Vertrag mit bestimmbaren wesentlichen Punkten zu schliessen. Im schweizerischen Vertragsrecht kommt es auf die nach Treu und Glauben verstandene objektive Bedeutung von Erklärungen und Verhalten an. Abzugrenzen ist der Antrag von einer blossen Einladung zu Verhandlungen, Werbung oder unverbindlichen Preisangaben, bei denen der unmittelbare Bindungswille regelmässig fehlt. Ein Antrag kann befristet sein, je nach Umständen widerruflich oder bindend wirken und durch Ablehnung oder verspätete Annahme dahinfallen. Gerade im internationalen Geschäftsverkehr ist wichtig, ob eine spätere Antwort Annahme oder Gegenantrag darstellt.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.