Glossar / Strafprozessrecht

Amtliche Verteidigung

Amtliche Verteidigung wird durch die zuständige schweizerische Behörde bestellt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Vertretung erfüllt sind und keine Wahlverteidigung besteht oder eine wirksame Verteidigung sonst nicht gewährleistet ist. Sie kommt häufig bei notwendiger Verteidigung oder fehlenden finanziellen Mitteln vor. Die amtliche Verteidigung hat dieselben beruflichen Pflichten wie eine private Verteidigung und vertritt die beschuldigte Person, nicht den Staat. Die Kosten können zunächst öffentlich getragen und später je nach Ausgang und finanzieller Lage zurückgefordert werden.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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