Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung, kurz AHV, ist das Kernstück der ersten Säule. Sie ist für die meisten Personen mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz obligatorisch und wird vor allem durch Beiträge und öffentliche Mittel finanziert. Sie richtet Altersrenten sowie Hinterlassenenleistungen aus; deren Höhe hängt insbesondere von Beitragsjahren und massgebendem Einkommen ab. Die AHV steht in engem Zusammenhang mit Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, beruflicher Vorsorge und internationaler Koordination. Auch Nichterwerbstätige können beitragspflichtig sein.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.