Verordnungsgebung und delegierte Rechtsetzung
Verordnungsgebung erlaubt Exekutive oder anderen Behörden, gestützt auf Verfassung oder Gesetz allgemeine Regeln zu erlassen.
Im schweizerischen öffentlichen Recht enthalten Verordnungen abstrakt-generelle Regeln unterhalb der Gesetzesstufe. Sie können Gesetze ausführen, technische Einzelheiten regeln oder bei genügender Delegation weitergehende Pflichten innerhalb klarer Grenzen schaffen. Delegierte Rechtsetzung muss Normenhierarchie, gesetzliche Grundlage, Grundrechte und Verhältnismässigkeit beachten. Wesentliche politische Entscheidungen gehören grundsätzlich in ein Gesetz des Parlaments. Gerichte und Rechtsmittelinstanzen können prüfen, ob eine Verordnung die Delegation überschreitet oder höherrangigem Recht widerspricht.