Verordnungsgebung und delegierte Rechtsetzung
Im schweizerischen öffentlichen Recht enthalten Verordnungen abstrakt-generelle Regeln unterhalb der Gesetzesstufe. Sie können Gesetze ausführen, technische Einzelheiten regeln oder bei genügender Delegation weitergehende Pflichten innerhalb klarer Grenzen schaffen. Delegierte Rechtsetzung muss Normenhierarchie, gesetzliche Grundlage, Grundrechte und Verhältnismässigkeit beachten. Wesentliche politische Entscheidungen gehören grundsätzlich in ein Gesetz des Parlaments. Gerichte und Rechtsmittelinstanzen können prüfen, ob eine Verordnung die Delegation überschreitet oder höherrangigem Recht widerspricht.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.