Verordnungsrecht
Befugnis einer Exekutiv- oder Verwaltungsbehörde, gestützt auf Verfassung oder Gesetz untergeordnete Normen zu erlassen.
Im schweizerischen Verfassungsrecht bezeichnet Verordnungsrecht die Kompetenz, generell-abstrakte Regeln unterhalb der Gesetzesstufe zu erlassen. Es kann unmittelbar in der Verfassung begründet sein, durch ein Gesetz delegiert werden oder der Ausführung bestehender Gesetze dienen. Das Legalitätsprinzip verlangt eine hinreichende Grundlage, besonders bei Eingriffen in Rechte oder bei Pflichten. Zu prüfen ist, ob die Verordnung die Delegation einhält, höherrangigem Recht entspricht und die Gewaltenteilung wahrt.