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Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung ist der reguläre Weg zum Schweizer Bürgerrecht für ausländische Personen mit Wohnsitz, Integration und tadellosem Verhalten.

Die ordentliche Einbürgerung in der Schweiz ist ein mehrstufiges Verfahren von Bund, Kanton und meist Gemeinde. Erforderlich sind in der Regel eine ausreichende rechtmässige Aufenthaltsdauer, erfolgreiche Integration, Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen, Beachtung der öffentlichen Sicherheit und der verfassungsmässigen Ordnung sowie keine schwerwiegenden offenen Schulden- oder Strafprobleme. Kantonale und kommunale Regeln prägen Sprache, Wohnsitz und Verfahrensdetails. Die Einbürgerungsbewilligung des Bundes ist Teil des Verfahrens, die Aufnahme wird aber lokal mitbestimmt. Entscheide müssen diskriminierungsfrei und verfahrensfair sein, obwohl die Einbürgerung ein Ermessensakt bleibt.