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Ordentliches Verfahren

Das ordentliche Verfahren ist der schweizerische Standardprozess für Zivilklagen ausserhalb vereinfachter oder summarischer Verfahren.

Das ordentliche Verfahren ist die Grundform vieler schweizerischer Zivilprozesse, insbesondere bei komplexeren oder höherwertigen Streitigkeiten. Nach einem allenfalls erforderlichen Schlichtungsverfahren beginnt es typischerweise mit der Klageschrift, gefolgt von Klageantwort und gegebenenfalls einem zweiten Schriftenwechsel. Das Gericht kann Instruktionsverhandlungen durchführen, Beweise abnehmen und eine Hauptverhandlung ansetzen. Das Verfahren ist formal geprägt: Tatsachen, Rechtsbegehren und Beweismittel müssen sorgfältig vorgebracht werden, verspätete Eingaben sind nur beschränkt zulässig.